Testungen

Die SchülerInnen testen sich drei mal pro Woche, wovon ein PCR-Test vorgeschrieben ist.

Das Lehrpersonal bzw. Verwaltungspersonal testet sich ebenfalls drei mal pro Woche, wobei nicht geimpftes Personal einen PCR-Test extern durchführt.

Für die Durchführung der Testungen ist eine Einverständniserklärung abzugeben. Diese Erklärung ist für beide Testungen gültig und ist dringend erforderlich.